Das telefonische Erstgespräch (20 Minuten) zur Klärung Ihres Anliegens ist kostenfrei.
Die Kosten für weitere Therapie- und Beratungssitzungen betragen:
Einzelgespräch: 90 Euro (60 Minuten)
Der Rechnungsbetrag ist jeweils am Ende der Sitzung in bar zu entrichten und ist eine umsatzsteuerfreie Leistung gemäß §19 UstG (Kleinunternehmerregelung). Eine ärztliche Überweisung benötigen Sie grundsätzlich nicht.
Ich arbeite auf Selbstzahlerbasis, d.h. meine Leistungen rechne ich nicht über die gesetzlichen Krankenkassen ab. Falls Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen haben, können Sie bei Ihrer Versicherung nach der Höhe der Kostenerstattung fragen.
Oft wird mein Honorar von privaten Krankenkassen übernommen, wenn eine Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen Vertragsbestandteil ist. Fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie habe ich keine Möglichkeit, selbst mit der Kasse abzurechnen. Das heißt, dass Sie das Honorar direkt an mich zahlen und von mir eine Rechnung erhalten. Diese Rechnung können Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen. Auf die Höhe der Erstattung habe ich keinen Einfluss.
Eine Gesprächstherapie ist - anders als etwa eine Psychoanalyse - nicht auf zahlreiche Termine angelegt. Die Konsultationen erfolgen vielmehr nach Bedarf. Das entscheiden immer Sie. Dadurch haben Sie die volle Kostenkontrolle.
Steuerliche Absetzbarkeit:
Krankheitskosten, die nicht von der Krankenversicherung erstattet werden und einen zumutbaren Betrag übersteigen, können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Die zumutbare Belastung hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte, vom Familienstand und ggf. von der Anzahl der Kinder ab. Bitte wenden Sie sich für weiterführende Informationen an Ihre*n Steuerberater*in.
HINWEIS für Terminstornierungen:
Eine frühzeitige Benachrichtigung, wenn ein Termin nicht stattfinden kann, ist für beide Seiten von Vorteil. Zum einen entstehen Ihnen keine Kosten, zum anderen kann jemand anderes den Beratungstermin in Anspruch nehmen.
Erfolgt eine Terminabsage später als 48 Stunden, werden 50% der Kosten fällig.
Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin berechne ich 100% der Kosten.
Ich versuche, abgesagte Termine neu zu belegen. Wenn ich den Termin anderweitig vergeben kann, entsteht Ihnen kein Ausfallhonorar.